Dezember 2017
Stiftungsratsentscheidung offenbart Vakuum in der politischen Vertretung der Sorben und Wenden in Deutschland – Bund und Länder jetzt in der Pflicht
„Der Antrag auf Finanzierung von Urwahlen kann von der Stiftung für das sorbische Volk nicht unterstützt werden, da der Fördergegenstand nicht dem im Staatsvertrag über die Errichtung der Stiftung für das sorbische Volk beschriebenen Stiftungszweckes entspricht ...“