Serbske ludowe zastupnistwo
Sorbische/wendische Volksvertretung
Sorbian/Wendish People’s Representation

Stiftungsratsentscheidung offenbart Vakuum in der politischen Vertretung der Sorben und Wenden in Deutschland – Bund und Länder jetzt in der Pflicht

Der von der sorbischen Demokratiebewegung „Iniciatiwa Serbski sejm“ im August 2017 frist- und formgerecht bei der Stiftung für das sorbische Volk eingereichte Antrag auf Finanzierung von Urwahlen zur Schaffung einer demokratisch legitimierten Vertretung des sorbischen/ wendischen Volkes in Deutschland wurde auf der Herbstsitzung des Stiftungsrates am 30.11.17 abgelehnt. Die offizielle Begründung lautet: „Der Antrag kann von der Stiftung für das sorbische Volk nicht unterstützt werden, da der Fördergegenstand nicht dem im Staatsvertrag über die Errichtung der Stiftung für das sorbische Volk beschriebenen Stiftungszweckes entspricht.“

Der Antrag war von der Initiative unter anderem gestellt worden, um Zuständigkeit und Fähigkeit der Stiftung, demokratische Prozesse und politische Organisation des sorbischen/wendischen Volkes zu finanzieren, einer prinzipiellen Klärung zuzuführen.

Mit der Entscheidung des Stiftungsrates wurde nun Klarheit geschaffen, dass die aktuell von der Stiftung finanzierten Strukturen der Kulturpflege aus satzungsrechtlichen Gründen nicht politisch für das sorbische/wendische Volk tätig sein können, und damit eine politische Repräsentation des sorbischen/wendischen Volkes im Rahmen bestehender Strukturen nicht vorgesehen ist.

Das höherrangige - über Artikel 25 ins Grundgesetz inkorporierte - Völkerrecht bestimmt jedoch hiervon abweichend, dass die Staaten ihren Minderheiten und Teilstaatsvölkern die notwendigen Mittel zum nationalen Selbsterhalt zur Verfügung stellen müssen. Dies beinhaltet neben kulturellen Angelegenheiten explizit auch deren politische Selbstorganisation und Vertretung.

Zur Überwindung des gravierenden Defizites politischer Repräsentation fordert die sorbische Demokratiebewegung nun - angesichts der festgestellten Nichtzuständigkeit der Stiftung – von Bund und Ländern mit beiliegendem Offenen Brief die völkerrechtskonforme direkte Finanzierung der geplanten Urwahl aus Steuermitteln, welche in Brandenburg und Sachsen nicht unerheblich von Sorben und Wenden erwirtschaftet werden.

Dabei können die Länder die Wahlkosten massiv reduzieren, indem sie, wie zur brandenburgischen Sorbenratswahl 2015, die kommunalen Meldeämter für die Wähleridentifzierung kostenfrei zur Verfügung stellen.

Um dem Antrag der Demokratiebewegung zusätzlich Kraft zu verleihen, bittet die Initiative weiter um Unterschriften. Bereits über 900 Menschen unterstützen die Initiative öffentlich (zum Vergleich, dies entspricht bei 60.000 Sorben einer von 1,2 Millionen deutschen Staatsbürgern getragenen Petition). Helfen Sie mit, dass es kurzfristig über 1.000 werden!

Zur Unterstützung der Vorbereitung für den Anfang 2018 beginnenden Wahlprozess (weitere Information der sorbisch/wendischen und allgemeinen Öffentlichkeit, staatsrechtliche Begleitung) bittet die sorbische Demokratiebewegung um Spenden an den Förderverein Smy e.V. Jeder Betrag hilft!

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