Klage wegen Nichtfinanzierung des sorbischen/wendischen Parlamentes begründet
Der Förderverein SMY e.V. hat seine Klage gegen die Ablehnung der Förderung einer Geschäftsstelle für den Serbski Sejm vor dem Verwaltungsgericht nun ausführlich begründet.
Darin wird ausgeführt, dass die Arbeit des Serbski Sejm lediglich die folgerichtige Umsetzung von Erkenntnissen ist, die die staatliche Stiftung für das Sorbische Volk aus Gutachten und Arbeitsgruppen gewonnen hatte. Mit dem Serbski Sejm können die Wirksamkeit der Mittel für die sorbische Kunst, Kultur und Sprache erhöht und die gutachtlich festgestellten Demokratiedefizite behoben werden; dies liegt unmittelbar im Sinne der Stifter, wie er im Staatsvertrag über die Stiftung zum Ausdruck kommt. Die Staatsregierung hatte bereits vor 1998 ein Gutachten des Völkerrechtlers Prof. Kotzur eingeholt, die Stiftung 2010 eine Arbeitsgruppe „Körperschaft des Öffentlichen Rechts“ unter Leitung des Bundesinnenministeriums einberufen. Ergebnis war, dass die Repräsentanz eines Volkes allein über einen Verein den völker- und verfassungsrechtlichen Ansprüchen nicht genügen kann. Deshalb war als Mindestlösung die Stiftung öffentlichen Rechts gegründet worden. Nachdem damit aber Defizite nicht behoben werden konnten, bestätigte die Arbeitsgruppe 2011 die Geeignetheit einer Körperschaft öffentlichen Rechts mit eigenem Parlament. Falls dies politisch nicht gewünscht sei, forderte sie dringende strukturelle Reformen von Stiftung und Domowina ein. Seit 2011 ist darüber zwar gesprochen worden, geschehen ist bis zur Wahl des Sejm 2018 und seither jedoch nichts. Diese Wahl hatte die Domowina versucht zu verhindern.
Rechtsanwalt Baumann-Hasske vertritt den SMY e.V. und erklärt: „Daraus dürfte der Konflikt resultieren. Nach dem Förderauftrag des Staatsvertrages hat die Stiftung die Pflicht, in der Sache zu begründen, warum sie die Arbeit des Serbski Sejm nicht unterstützen will.“