Wobzamknjenje
Die Entscheidung der sächsischen LINKEN, den sorbischen Kandidaten Heiko Kosel, der zugleich auch gewählter Abgeordneter und Vorsitzender des Verfassungs- und Rechtsausschusses des Serbski Sejm ist, auf den 60. und somit letzten Listenplatz zu platzieren, stellt auch einen Affront gegen den Serbski Sejm dar.
Gleichzeitig wird die sinkende Bereitschaft der politischen Parteien, die Mit- und Selbstbestimmung des sorbischen Volkes zu gewährleisten, deutlich. Das Versprechen der fünf Parteien des verfassungsgebenden sächsischen Landtages als Ersatz für die gesonderte unter Befreiung von der Fünfprozenthürde durchzuführende Wahl sorbischer Abgeordneter in den sächsischen Landtag, den sorbischen Kandidaten stets sichere Listenplätze zu gewähren, ist ein weiteres Mal gebrochen worden.
Für den Serbski Sejm ergeben sich hieraus drei Schlussfolgerungen:
- Die Staatsverträge zur Verwirklichung einer Kultur- und Bildungsautonomie des sorbischen Volkes sind mit Sachsen, Brandenburg und dem Bund zügig zu realisieren.
- Die bei der Erarbeitung der sächsischen Verfassung Anfang der 1990er Jahre zunächst vorgesehene gesonderte Wahl sorbischer Abgeordneter in den Sächsischen Landtag ist wieder auf die politische Tagesordnung zu setzen.
- In sächsischen Wahlgesetz sind analog zu den Regelungen im Bundeswahlgesetz und den Landeswahlgesetzen von Schleswig-Holstein und Brandenburg politische Parteien der sorbischen Minderheit von der Fünfprozenthürde zu befreien. Gleiches gilt für die Sammlung von Unterschriften zur Vorbereitung dieser Wahlen.
Der Sejm-Ausschuss Verfassung/Recht wird beauftragt, die notwendigen Schritte und Verhandlungen für ein geeignetes Partizipationsmodell sowohl in Sachsen als auch in Brandenburg vorzubereiten.