Verwaltungsgericht Dresden: Förderantrag der Arbeit des Serbski Sejm bleibt vorerst abgelehnt
Vor 5 Jahren beantragte der Smy e.V. Fördermittel bei der Stiftung für das sorbische Volk, um die Arbeit des Serbski Sejm mit einer Geschäftsstelle zu unterstützen. Die Stiftung lehnte das damals ab. Nicht gegen die Ablehnung, aber wegen der unzureichenden Begründung klagte der Smy e.V. vor dem Verwaltungsgericht Dresden. Das Gericht wies die Klage nach der Verhandlung am 18.11.2025 ab.
Der Serbski Sejm bedauert diese Entscheidung, weist jedoch darauf hin, dass das Gericht zentrale Punkte der Förderpraxis der Stiftung unbeachtet gelassen hat. Sie stand im Mittelpunkt der Verhandlung – und genau hier zeigen sich gravierende Widersprüche, die das Gericht nicht auflösen konnte.
In der Verhandlung und im Urteil https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1092590 wurde klargestellt:
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Zwar fördert die Stiftung die Arbeit der Domowina, sieht diese Mittel aber explizit nicht als Förderung von politischer Arbeit an. Das sei nicht Teil des Stifungszwecks.
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Die Rolle als politische Vertretung werde der Domowina "von außen aufgesetzt". Sie äußere sich zwar politisch, aber nur, wenn sie von außen gefragt werde.
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Da die Domowina keine Förderung für politische Arbeit erhält, habe auch der Serbski Sejm aus Gründen der Gleichbehandlung kein Anrecht auf eine solche Förderung.
Daraus folgt grundsätzlich: Es gibt einen Serbski Sejm, der als Vertretung des Sorbischen Volkes und potentieller Fördergegenstand staatlicher Mittel weder von der Stiftung für das Sorbische Volk, noch vom Verwaltungsgericht infrage gestellt wird.
Aber es ergeben sich drei Konflikte:
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Staatliche Gesetze sehen keine politische Vertretung des sorbischen Volkes vor. Dennoch benötigt der Staat aus dem sorbischen Volk politische Stellungnahmen und fragt danach. Antworten erhielt er bislang von einem Verein ohne demokratische Legitimation. Diese politische Lücke hat der Serbski Sejm seit 2018 geschlossen. Dem Selbstbestimmungsrecht der Völker und den demokratischen Grundsätzen folgend, braucht das sorbische Volk eine frei gewählte politische Vertretung. Mit dem Serbski Sejm hat es eine solche Vertretung. Das sächsische Sorbengesetz muss entsprechend angepasst werden.
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Der Staat muss anerkennen, dass die politische Arbeit des sorbischen Volkes ebenso gefördert werden muss wie die anderen Bereiche, die im Stiftungszweck der Stiftung für das sorbische Volk genannt sind. Er muss klarstellen, dass auch demokratische, politische Kultur ein elementarer Teil sorbischer Kultur ist - oder die Gegenstände der Förderung ergänzen. Der Stiftungszweck muss entsprechend aktualisiert werden - es sei denn, der Staat will den Serbski Sejm als politische Vertretung des Sorbischen Volkes auf andere Weise regeln und fördern.
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Die Domowina, Bund Lausitzer Sorben e.V. definiert politische Arbeit klar als eine ihrer Hauptaufgaben (Fußnote: Kapitel 7 "Politische Partizipation" im Programm der Domowina; https://www.domowina.de/fileadmin/Assets/Domowina/Material_Domowina_Bundesvorstand/programDomowina2025dt150124.pdf ). Schon jetzt nutzt sie erhebliche Teile der von der Stiftung für das sorbische Volk geleisteten Fördermittel für ihre politische Arbeit. Im Sinne der Gleichbehandlung muss auch die Arbeit des Serbski Sejm gefördert werden.
Damit verbunden muss die Frage gestellt werden, ob die Stiftung nach dem hier erklärten eigenen Maßstab über Jahre hinweg öffentliche Gelder zweckwidrig vergeben hat.
Diese ungeklärten Grundsatzfragen stellen keine Nebenpunkte dar, sondern betreffen den Kern sorbischer Selbstverwaltung und die Rechtssicherheit der staatlichen Minderheitenpolitik.
Der Smy e.V. wird das Urteil mit dem Serbski Sejm sorgfältig prüfen und über weitere rechtliche Schritte beraten. Zugleich werden die Stiftung und die sie tragenden Staatsregierungen aufgefordert, endlich Klarheit über die rechtliche Rolle der politischen Vertretung der Sorben zu schaffen. Ein demokratisch gewähltes Parlament darf nicht dauerhaft in ein rechtsfreies Vakuum gedrängt werden.
Quelle: Programm DOMOWINA – 2025, Kap. 7 - Politische Partizipation
Die Domowina vertritt aufgrund der Regelungen des Sorben- und des Sorben-/Wenden-Gesetzes die Interessen des sorbischen Volkes. Sie kümmert sich um die Erweiterung der Mit- und Selbstbestimmungsrechte und -pflichten insbesondere in sorbischen politischen Belangen, kulturellen und Bildungsangelegenheiten. Wir verhandeln mit allen demokratischen politischen Parteien, Abgeordneten und Gremien auf kommunaler, Landes-, Bundes- sowie europäischer Ebene. Wir garantieren die politische Artikulierung der Sorben im Interesse der Umsetzung der sorbischen Belange und der Durchsetzung unserer Rechte und delegieren mit diesem Ziel sorbische Vertreter in die Beratungs- und Entscheidungsgremien. Die Räte, Beiräte und Ausschüsse sowie die Beauftragten bzw. Bevollmächtigten für Minderheitenangelegenheiten oder die Belange der Sorben sind wichtige Partner und Multiplikatoren bei der Realisierung der sorbischen Interessen auf allen politischen Ebenen. Mit unserer politischen Arbeit sichern wir die Erhaltung der notwendigen finanziellen Grundlagen für die sorbischen Bedürfnisse durch eine Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern Brandenburg und Sachsen sowie weitere Fördermittel.
