Serbske ludowe zastupnistwo
Sorbische/wendische Volksvertretung
Sorbian/Wendish People’s Representation

Initiative und Rada Starostow beschließen Schritte und Zeitplan zur Wahl des Serbski Sejm; Einladung für Mitglieder im Briefwahlvorstand

Am 10. April trafen sich in Neuwiese/Elsterheide inkl. telefonisch zugeschalteter Teilnehmer insgesamt 13 Mitglieder des Ältestenrates und der Initiative, um die letzte Fragen zum Serbski Sejm und die Schritte zu dessen Wahl zu klären.

Zunächst wurde festgestellt, dass durch die staatlichen Stellen erfreulicherweise keine Behinderung der Demokratiebewegung stattfindet. Da entgegen der völkerrechtlichen Eigenverpflichtung (siehe unten) bisher jedoch auch keinerlei aktive Unterstützung gewährt wird, ist im Serbski Sejm zunächst von einer komplett ehrenamtlichen Tätigkeit der zukünftigen Abgeordneten, ohne jegliche Erstattung von Auslagen auszugehen. Alle Gestaltungs-, Verwaltungs- und Finanzkompetenzen und der öffentlich-rechtlichen Status der angestrebten Kultur- und Bildungsautonomie müssen nach und nach erlangt werden. Von Beginn an handelt es sich jedoch um die vollwertige demokratisch legitimierte Volksvertretung des sorbischen/wendischen Volkes und um den Ort, an dem unser Volk transparent, offen und konsensorientiert seine Geschichte, Gegenwart und Zukunft miteinander diskutiert.

Mit diesem klaren Fokus wurden die Wahlordnung sowie die zugehörigen Finanz- und Zeitpläne beschlossen. Letzterer sieht vor, den Aufruf zur Eintragung in die Wählerliste sowie zur Benennung von Kandidaten durch Vereinigungen und Interessensgruppen Anfang Mai zu veröffentlichen. Mitte August sollen die Kandidatenlisten geschlossen und die Briefwahlunterlagen versendet werden. Die gesamte Zeit bis zum letzten Briefwahltag Anfang November ist Gelegenheit für die Vereinigungen/Interessensgruppen und ihre Kandidaten, ihre Vorschläge und Ideen für die zukünftig stärker selbstbestimmte sorbische/wendische Gemeinschaft öffentlich vorzustellen und zu diskutieren.

Auf der Sitzung wurde Dr. Hagen Domaschke aus Dresden durch die Rada Starostow als Wahlleiter bestimmt. Er wendet sich hiermit direkt an die sorbische/wendische Öffentlichkeit: „Ich lade alle Vereinigungen und Interessensgruppen mit sorbischen/wendischen Zielen ein, mir bis zum 25. April 2018 per Email an wolbny-wuberk.serbski-sejm@mailbox.org geeignete Personen als Mitglieder des Briefwahlvorstands vorzuschlagen. Deren Hauptaufgabe ist die Ermittlung des Briefwahlergebnisses in öffentlicher Sitzung nach dem Ende der Wahlzeit. Sie arbeiten ehrenamtlich. Kandidatinnen und Kandidaten sowie die in der Wahlordnung definierten Vertrauenspersonen dürfen nicht zu Mitgliedern dieses Wahlorgans bestellt werden.“

Die nächste öffentliche Sitzung zur Vorbereitung der Öffentlichkeitskamapgne wird am 23. April stattfinden, Ort und Zeit werden in einer gesonderten Einladung bekanntgegeben.

Die anwesenden Starosten und Initiativ-Mitglieder teilen die von Dr. Hartmut S. Leipner in seiner Pressemitteilung (in der SN zitiert am 13.03.18) geäußerte Kritik nicht.

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Artikel 1 der UN-Menschenrechtsabkommen Zivilpakt und Sozialpakt, 1966:

(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.

(2) Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem Völkerrecht erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden.

(3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind, haben entsprechend der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.

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